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Prüfung und Anmeldung

Berufsprüfung vom 8. bis 10. Oktober 2024

Information zur Berufsprüfung

Anmeldung zur Berufsprüfung


Anmeldefrist
Wir nehmen Ihre Anmeldung gerne bis am 1. Juni 2024 entgegen.


Prüfungstermin
Dienstag, 8. bis Donnerstag, 10. Oktober 2024 in Zürich


Prüfungsgebühr
CHF 2’950.00 plus CHF 50.00 für Fachausweis, Registrierung und Diplomzusatz.


Abgabetermin der Prozessdokumentation
Die Prozessdokumentation ist bis am 27. August 2024 beim Prüfungssekretariat einzureichen:

3 Exemplare, einseitig und farbig bedruckt, mit Ringbindung per Einschreiben an Prüfungssekretariat BP Begleitspezialist/in, c/o Büro für Bildungsfragen AG, Bahnhofstrasse 20, 8800 Thalwil
und zusätzlich als Worddatei an info(at)berufspruefung-beeintraechtigung.ch

Das Datum des Poststempels gilt als Abgabetag.

Abmeldung
Bei einer Abmeldung bis zur Abmeldefrist (13. August 2024) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- fällig. Nach der Abmeldungsfrist wird die gesamte Prüfungsgebühr fällig. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Rücktritte mit entschuldbaren Gründen gem. Ziff. 4.22 der Prüfungsordnung. Die Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- ist auch in diesem Falle zu entrichten. 

Sie möchten wissen, was die Prüfung beinhaltet?
Die Leitfäden geben Auskunft zu den Prüfungsinhalten. 

Sie haben Fragen zur Zulassung?
Informationen zur Zulassung finden Sie hier.

Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir zusammengefasst:

Häufige Fragen zur Zulassung
Sie möchten wissen, wo Sie einen Vorbereitungslehrgang besuchen können?
Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht zwingend. Die folgenden beiden Anbieter führen jährlich Lehrgänge durch, welche auf die Berufsprüfung vorbereiten:
Sie haben eine Beeinträchtigung und möchten ein Gesuch um Nachteilsausgleich stellen?
Menschen mit einer Beeinträchtigung haben das Anrecht auf Massnahmen, welche zur Beseitigung von Nachteilen bei Prüfungen der Aus- und Weiterbildung führen. Dazu kann ein Gesuch um Nachteilsausgleich gestellt werden. Details finden Sie hier:

Merkblatt Nachteilsausgleich (SBFI, 01.05.2023)

Bei Unklarheiten ist das Prüfungssekretariat gerne für Sie da.