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Leistungsnachweise der Handlungskompetenzen

Die Prüfungsordnung und die Wegleitung sehen vor, dass interessierte Personen, welche nicht über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Betreuung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen, Leistungsnachweise in den Bereichen «Begleiten und Betreuen», «Animation» und «Entwicklung: Fördern und Erhalten» erbringen müssen. Die drei genannten Kompetenzbereiche beziehen sich auf das nicht-revidierte Qualifikationsprofil von 2011 für die Ausbildung Fachfrau Betreuung/Fachmann Betreuung. 

Die erforderlichen Handlungskompetenzen können durch das erfolgreiche Absolvieren der entsprechenden Module im Rahmen des Validierungsverfahrens «Fachfrau / Fachmann Betreuung» (z.B. an einer Berufsfachschule) oder auf andere Weise erworben werden.
 

Sie haben die Module nicht besucht, verfügen aber über die erforderlichen Kompetenzen in den drei Bereichen?
Dann können Sie sich alternativ als Nachweis der Handlungskompetenzen Ihre Lernleistungen anerkennen lassen, in dem Sie diese dokumentieren.
 

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

- Anmeldungsformular Anerkennung von Lernleistungen / Nachweis der Handlungskompetenzen
- Dokumentation (z.B. gemäss Vorlage)


Entstehen mir dadurch Kosten?

Ja, aufgrund des Aufwandes für die Beurteilung der Unterlagen werden CHF 300.- in Rechnung gestellt.
 

Weitere Informationen

- Beurteilungskriterien für Nachweis der Handlungskompetenzen
- Präzisierung Handlungskompetenzen

→ Bitte teilen Sie dem Sekretariat mit, wenn Sie mit der Dokumentation beginnen.